Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung
Sie haben das Recht auf eine fachlich kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung. Sie können erwarten, dass das für Sie eingesetzte Personal die notwendige Qualifikation aufweist, die der jeweiligen Aufgabe und Ihrem Bedarf entspricht. Die Methoden und Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand medizinischer und pflegerischer Erkenntnisse entsprechen. Sie haben das Recht, hierüber auf Wunsch umfassend informiert zu werden.
Individuelle Pflege
Sie können erwarten, dass sich Ihre Pflege, Betreuung und Behandlung an Ihren Bedürfnissen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen ausrichten. Dazu gehört auch, dass Ihre Gewohnheiten berücksichtigt werden, etwa bei Ruhe- und Schlafenszeiten, der Körperhygiene oder der Bekleidung.
Geplante Pflege
Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Pflege – sofern möglich – mit Ihnen abgestimmt wird sowie zielgerichtet und geplant erfolgt. Sowohl die Ziele und Maßnahmen als auch die Ergebnisse der Pflege müssen dokumentiert, in regelmäßigen Abständen überprüft, gegebenenfalls neu formuliert und mit Ihnen besprochen werden.
Feste Ansprechpersonen
Sie können erwarten, dass Sie feste, mit Ihrer Situation vertraute und für all Ihre Belange zuständige Ansprechpersonen für die Pflege, Betreuung und Behandlung haben. Der Wechsel des für Sie eingesetzten Personals ist so gering wie möglich zu halten.
Aktivierende Pflege
Sie haben Anspruch darauf, dass pflegerische Angebote Sie dabei unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Hierfür werden Sie angeleitet, Ihre Fähigkeiten zu erhalten oder wiederzuerlangen. Dazu gehört, dass Ihre Bewegungfähigkeit und Ihr Bedürfnis, sich zu bewegen, unterstützt und gefördert werden, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Zudem haben Sie Anspruch auf Unterstützung, um an Hilfsmittel zu gelangen, die zu mehr Selbstständigkeit beitragen, zum Beispiel um alleine gehen oder selbstständig essen und trinken zu können.
Bedürfnisgerechte Ernährung
Sie können erwarten, dass Ihre Vorlieben und Abneigungen beim Essen und Trinken beachtet werden. Die Speisen müssen Ihren Bedürfnissen entsprechend ausreichend, altersgerecht und gesundheitsförderlich angeboten werden. Sie sollten auch appetitanregend angerichtet werden. Sie können erwarten, dass Ihnen Mahlzeiten auf Wunsch auch außerhalb der regulären Essenszeiten bereitgestellt werden. Zwischenmahlzeiten und Getränke sollten Ihnen jederzeit zur Verfügung stehen. Besonders wenn Sie immobil sind, können Sie erwarten, dass Lebensmittel in Ihre Nähe gestellt werden, damit Sie jederzeit etwas trinken und essen können. Sofern Sie Hilfe beim Essen und Trinken benötigen, haben Sie Anspruch darauf, dass man Ihnen die von Ihnen gewünschte Menge in der von Ihnen dafür benötigten Zeit darreicht. Bei Ernährungsproblemen müssen anerkannte medizinische und ethisch-rechtliche Richtlinien zum Umgang hiermit beachtet werden. Eine künstliche Ernährung über eine Sonde oder eine Infusion darf nur mit Ihrer Zustimmung bzw. mit Zustimmung der Person erfolgen, die Sie bevollmächtigt haben oder Sie rechtlich vertritt.
Fachgerechte Linderung von Beschwerden
Sie haben das Recht auf fachgerechte Behandlung und bestmögliche Linderung belastender Beschwerden wie akute und chronische Schmerzen, Atemnot und Übelkeit. Dazu gehört, dass im Rahmen Ihrer Pflege, Betreuung und Behandlung Anzeichen dafür erkannt und angemessene Therapien durchgeführt und gegebenenfalls koordiniert werden. Das schließt auch die fachärztliche Versorgung ein.
Kommunikation und Kooperation
Alle an Ihrer Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten sollten in Ihrem Interesse miteinander kommunizieren, kooperieren und ihre Leistungen eng aufeinander abstimmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Informationen, die für Ihre Pflege, Betreuung und Behandlungrelevant sind, untereinander ausgetauscht werden. Dabei müssen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Ihre Daten dürfen nur weitergeleitet werden, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlich Helfenden
Sie können erwarten, dass Ihnen nahestehende Personen sowie ehrenamtlich Helfende in Ihre Pflege, Betreuung und Behandlung einbezogen werden – soweit Sie dies wünschen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die von Ihnen benannten Personen über Maßnahmen und Veränderungen informiert werden, die Ihre Pflege und Gesundheit betreffen, und in Entscheidungen sowie entsprechende Beratungsgespräche einbezogen werden. Die Erfahrungen und Vorstellungen Ihrer pflegenden Angehörigen sind vom verantwortlichen Personal aufzunehmen und zu respektieren, solange Ihre Bedürfnisse dabei beachtet werden und die erforderliche Versorgung gewährleistet ist.
Reaktion auf Beschwerden
Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Sie können erwarten, dass die Leitung und das Personal schnell und einfühlsam auf Ihre Kritik und Anregungen reagieren und diese auf Wunsch vertraulich behandeln. Niemand darf Sie aufgrund Ihrer Beschwerde benachteiligen oder schlechter behandeln. Sie haben Anspruch darauf, zeitnah Informationen darüber zu erhalten, was aufgrund der Beschwerde geschehen ist oder geschehen wird.