Artikel 6: Wertschätzung, Kommunikation und Teil­habe an der Gesellschaft

Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Respektvoller Umgang

Sie haben das Recht, dass Ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnet wird. Dazu gehört auch, dass Sie stets mit Ihrem Namen angesprochen werden.

Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung

Sie können erwarten, dass Ihre Bedürfnisse und Erfordernisse zur Kommunikation wie langsames und deutliches Sprechen oder Gestikulieren berücksichtigt werden und gegebenenfalls eine Sprach-Übersetzung einbezogen wird. Falls Sie Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Schreibhilfen benötigen, können Sie erwarten, dass Ihnen geholfen wird, diese zu beschaffen und sachgerecht zu benutzen.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Sie haben das Recht, Ihren Alltag so zu gestalten, wie es Ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht, und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich entsprechend beruflich oder ehrenamtlich zu engagieren. Zudem haben Sie Anspruch auf freien Zugang zu Informations- und Bildungsangeboten, einschließlich Politik, Zeitgeschehen und Kultur. Hierfür können Sie Unterstützung erwarten. Pflegende und betreuende Personen sollten gemeinsam mit Ihnen oder den Personen, die Sie vertreten, nach Möglichkeiten suchen, wie Ihr Alltag strukturiert und entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen nach Beschäftigung und gesellschaftlicher Teilhabe gestaltet werden kann. Zugleich muss aber auch Ihr Wunsch respektiert werden, Angebote zur Tagesgestaltung und Teilhabe nicht zu nutzen.

Mitsprache in Einrichtungen

Wenn Sie in einer Einrichtung leben, haben Sie das Recht, selbst oder über Mitwirkungsgremien wie den Bewohnerbeirat auf Entscheidungen, die das Leben in der Einrichtung betreffen, Einfluss zu nehmen, zum Beispiel bei der Erstellung des Speiseplans oder der Freizeitgestaltung. Ferner haben Sie das Recht, sich über die Bewohnervertretung an der Vorbereitung von betrieblichen Maßnahmen zu beteiligen. Die Leitung der Einrichtung und die Bewohnervertretung müssen Sie über Ihre Mitsprache- und Beteiligungsrechte informieren.

Beteiligung an allgemeinen politischen Wahlen

Sie haben das Recht, Ihre Mitwirkungsrechte als Bürgerin oder Bürger wahrzunehmen, vor allem an den allgemeinen politischen Wahlen teilzunehmen. Bei körperlichen Beeinträchtigungen können Sie sich bei den Wahlen von einer von Ihnen benannten Person unterstützen lassen und/oder per Briefwahl wählen. Diese Person ist verpflichtet, Ihre Entscheidungsfreiheit zu gewährleisten und Ihre Wahlentscheidung geheim zu halten.

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