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Unsere Dienstleistungen
Häusliche Krankenpflege und medizinische Versorgung nach § 37 SGB V im Rahmen eines Vertrages nach § 132a SGB V
Unsere SGB V (Behandlungspflege) Dienstleistungen umfassen:
- Blutzucker- und Blutdruckmessung: Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation zur Gesundheitsüberwachung.
- Verbandswechsel/Wundversorgung: Professionelle Behandlung und Pflege von Wunden.
- Medikamentengabe: Sicherstellung der richtigen Dosierung und Einnahme von Medikamenten.
- Bereitstellen von Medikamenten: Vorbereitung und Organisation Ihrer Medikation.
- Injektionen: Fachgerechte Verabreichung von Injektionen.
- Intensivbetreuung bei besonderem Bedarf: Angepasste Pflege und Überwachung für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden.
- PEG-Magensonde: Fachgerechte Pflege und Versorgung von Patienten mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie.
- Stomaversorgung: Umfassende Pflege und Betreuung bei jeder Art von Stoma, um eine optimale Hygiene und Funktionalität zu gewährleisten.
- Dauer- und Einmalkatheter: Fachgerechte Anlage, Pflege und Wechsel von Dauerkathetern sowie hygienische Durchführung von Einmalkatheterisierungen.
- Portversorgung: Professionelle Pflege und Versorgung von Portsystemen zur sicheren und effektiven Verabreichung von Medikamenten und Infusionen.
Zusätzlich bieten wir Unterstützungspflege nach § 37 (1a) SGB V und Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 (1) SGB V sowie Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zur Entlastung im Alltag.
Haushaltshilfe und Grundpflege nach SGB XI (z. B. § 36 SGB XI)
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung im Haushalt und der Grundpflege:
- Reinigung und Pflege Ihres Zuhauses: Gründliche Reinigung und Instandhaltung.
- Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten: Unterstützung beim Einkauf und der Zubereitung von Mahlzeiten.
- Wäsche- und Kleidungsreinigung: Waschen, Trocknen und Bügeln Ihrer Kleidung.
- Hilfestellung bei täglichen Aufgaben: Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten.
- Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene.
- Mobilitätshilfe: Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, Gehen und Treppensteigen.
- Ernährung: Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken.
- Toilettengänge: Hilfe bei der Benutzung der Toilette.
- Kommunikation: Unterstützung bei der Kommunikation mit Ärzten und Behörden.
- Freizeitgestaltung: Begleitung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.
- Beratung: Beratung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgung.
Zusätzliche Betreuungsmaßnahmen nach § 45b SGB XI
- Begleitung bei Spaziergängen und zu Arztterminen
- Beschäftigungstherapie wie Spielen, Basteln oder Musizieren
- Unterstützung bei sozialen Kontakten und Kommunikation
- Betreuung in der Häuslichkeit zur Entlastung der Angehörigen
- Organisation von Pflegehilfsmitteln
Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI
Beratung für pflegende Angehörige zur Sicherstellung einer angemessenen häuslichen Pflege. Diese Gespräche sind bei Pflegegeldbezug verpflichtend, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen.
Wie ist der Ablauf?
- 1. Erstkontakt und Beratung: Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein erstes Gespräch.
- 2. Erstellung Ihres individuellen Angebots: Basierend auf der Bedarfsermittlung erstellen wir einen individuellen Leistungsplan und eine transparente Kostenaufstellung.
- 3. Vertragsverhandlung und -abschluss: Der Vertragsentwurf wird besprochen und bei Einigung unterschrieben.
- 4. Aufnahme der Pflege: Unsere Pflegeleistungen beginnen gemäß dem Leistungsplan, begleitet durch einen Einsatzplan.
Wichtige Vertragsbestandteile
- Vertragspartner: Der Vertrag enthält die Namen und Adressen des Klienten und unserer Pflegeeinrichtung.
- Leistungsbeschreibung: Die vereinbarten Pflegeleistungen werden detailliert beschrieben, sodass alle erforderlichen Maßnahmen klar und nachvollziehbar sind.
- Kosten: Eine transparente Übersicht aller Kosten und Zahlungsmodalitäten, unter Berücksichtigung von Eigenanteilen.
- Laufzeit und Kündigung: Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen sind eindeutig festgelegt.
- Haftung und Versicherung: Klare Regelungen zur Haftung und Absicherung bei Schäden oder Verlusten, die während der Pflege entstehen können.
Rechtliche Grundlagen
Unsere Verträge basieren auf den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Pflege-Versicherungsvertragsgesetz.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert? Falls sich der Pflegebedarf ändert, passen wir den Pflegeplan und die entsprechenden Leistungen in Absprache mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen an.
- Wie wird die Abrechnung mit der Pflegekasse geregelt? Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse oder dem Sozialamt, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
- Kann ich bestimmte Pflegeleistungen anpassen oder abwählen? Ja, wir erstellen Ihren Leistungsplan individuell, und Sie können Änderungen jederzeit ansprechen.
Falls Sie Fragen haben oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!