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Unsere Dienstleistungen

Häusliche Krankenpflege und med. Versorgung nach § 132 SGB V

Unsere SGB V (Behandlungspflege) Dienstleistungen umfassen:

  • Blutzucker- und Blutdruckmessung: Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation zur Gesundheitsüberwachung.
  • Verbandswechsel/Wundversorgung: Professionelle Behandlung und Pflege von Wunden.
  • Medikamentengabe: Sicherstellung der richtigen Dosierung und Einnahme von Medikamenten.
  • Bereitstellen von Medikamenten: Vorbereitung und Organisation Ihrer Medikation.
  • Injektionen: Fachgerechte Verabreichung von Injektionen.
  • 24-Stunden-Betreuung: Rund-um-die-Uhr-Pflege für Ihre Sicherheit und Wohlbefinden.
  • PEG-Magensonde: Fachgerechte Pflege und Versorgung von Patienten mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie.
  • Stomaversorgung: Umfassende Pflege und Betreuung bei jeder Art von Stoma, um eine optimale Hygiene und Funktionalität zu gewährleisten.
  • Dauer- und Einmalkatheter: Fachgerechte Anlage, Pflege und Wechsel von Dauerkathetern sowie hygienische Durchführung von Einmalkatheterisierungen.
  • Portversorgung: Professionelle Pflege und Versorgung von Portsystemen zur sicheren und effektiven Verabreichung von Medikamenten und Infusionen.

Haushaltshilfe nach SGB XI (Kranken- und Körperpflege)

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung im Haushalt:

  • Reinigung und Pflege Ihres Zuhauses: Gründliche Reinigung und Instandhaltung.
  • Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten: Unterstützung beim Einkauf und der Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Wäsche- und Kleidungsreinigung: Waschen, Trocknen und Bügeln Ihrer Kleidung.
  • Hilfestellung bei täglichen Aufgaben: Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten.
  • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene.
  • Mobilitätshilfe: Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, Gehen und Treppensteigen.
  • Ernährung: Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken.
  • Toilettengänge: Hilfe bei der Benutzung der Toilette.
  • Kommunikation: Unterstützung bei der Kommunikation mit Ärzten und Behörden.
  • Freizeitgestaltung: Begleitung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.
  • Beratung: Beratung zu Pflegefragen und Hilfsmittelversorgung.

Diese Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen oder den Sozialämtern ab, sobald Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Zusätzliche Betreuungsmaßnahmen nach § 45b SGB XI

  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Beschäftigungstherapie wie Spielen, Basteln oder Musizieren
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten und Kommunikation
  • Betreuung in der Häuslichkeit zur Entlastung der Angehörigen

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI:

Beratung für pflegende Angehörige zur Sicherstellung einer angemessenen häuslichen Pflege.

Wie ist der Ablauf?

Wir bei der a+ Intensivpflege gGmbH möchten Ihnen den Prozess des Vertragsabschlusses bis hin zur Pflege so einfach und transparent wie möglich gestalten.

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie mit uns einen Vertrag für ambulante Pflegeleistungen abschließen können.

1. Erstkontakt und Beratung

  • Erstkontakt: Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein erstes Gespräch.
  • Bedarfsermittlung: Einer unserer Mitarbeiter besucht Sie zu Hause, um gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Pflegebedarf zu ermitteln.
  • Beratung: Wir beraten Sie ausführlich über die möglichen Leistungen und erklären Ihnen die vertraglichen Bedingungen.

2. Erstellung Ihres individuellen Angebots

  • Leistungsumfang: Basierend auf der Bedarfsermittlung erstellen wir einen individuellen Leistungsplan, der die erforderlichen Pflegeleistungen detailliert beschreibt.
  • Kostenaufstellung: Wir erstellen eine transparente Kostenaufstellung, die alle anfallenden Kosten, einschließlich Pflegeleistungen, Zusatzleistungen und eventueller Eigenanteile, enthält.

3. Vertragsverhandlung und -abschluss

  • Vertragsentwurf: Wir erstellen einen Vertragsentwurf, der alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Kosten, Zahlungsmodalitäten, Kündigungsfristen und Haftungsfragen beinhaltet.
  • Vertragsbesprechung: Der Vertragsentwurf wird mit Ihnen und Ihren Angehörigen besprochen. Wir klären alle offenen Fragen und nehmen eventuelle Änderungswünsche auf.
  • Vertragsunterzeichnung: Nachdem wir uns über alle Vertragsdetails einig sind, wird der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben.

4. Aufnahme der Pflege

  • Pflegebeginn: Unsere Pflegeleistungen beginnen gemäß dem vereinbarten Leistungsplan.
  • Einsatzplan: Wir erstellen einen Einsatzplan, der die Termine und Uhrzeiten der Pflegeeinsätze festlegt.
  • Fortlaufende Betreuung: Wir überwachen und dokumentieren die erbrachten Leistungen kontinuierlich und passen den Pflegeplan bei Bedarf an.

Wichtige Vertragsbestandteile

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Pflegevertrag stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert sind und Missverständnisse vermieden werden. Zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen gehören:

  • Vertragspartner: Name und Adresse des Patienten und unserer Pflegeeinrichtung.
  • Leistungsbeschreibung: Detaillierte Auflistung der zu erbringenden Pflegeleistungen.
  • Kosten: Übersicht der Kosten und Zahlungsmodalitäten.
  • Laufzeit und Kündigung: Vereinbarungen zur Vertragsdauer und Kündigungsfristen.
  • Haftung und Versicherung: Regelungen zur Haftung und Absicherung bei Schäden oder Verlusten.

Rechtliche Grundlagen

Unsere Verträge basieren auf den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), um Ihnen maximale Sicherheit und Transparenz zu bieten.

Falls Sie Fragen haben oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

 

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