Information, Beratung und Aufklärung
Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Umfassende, individuelle Beratung
Sie haben das Recht auf fachlich kompetente, umfassende, unabhängige und individuelle Beratung und Aufklärung über Ansprüche und Angebote zur Pflege, Betreuung und Behandlung. Dazu gehören auch Informationen über Möglichkeiten des Wohnens und der Anpassung des Wohnraums. Sie können sich außerdem beraten lassen, welche Entlastungsangebote für Ihre pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen, zum Beispiel Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Auszeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie zur Sterbebegleitung. Sie können erwarten, dass die Beratung Sie unterstützt, sich bei der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit so gut wie möglich selbst zu helfen, selbstbestimmt über die Pflege zu entscheiden, Gesundheitsproblemen vorzubeugen und die Versorgung für Sie bestmöglich zu organisieren. Die Beratung soll sich nach Ihrer Lebenssituation, Ihrem Umfeld und Ihren Wertvorstellungen richten. Die Ziele der Beratung sollten mit Ihnen abgestimmt werden.
Wahl des Beraters
Sie können erwarten, dass Ihnen eine für Sie zuständige Ansprechperson für die Beratung benannt wird. Sie können diese auf Wunsch wechseln oder auch einen anderen Anbieter nutzen.
Anleitung pflegender Angehöriger
Ihre pflegenden Angehörigen haben Anspruch auf kostenfreie Anleitung und Schulung zur Pflege, um Sie so kompetent und sachgerecht wie möglich versorgen zu können.
Transparenz über Kosten und Leistungen
Sie haben das Recht auf umfassende und verständliche Informationen über Leistungen, Qualität und Preise von professionellen Pflegeangeboten. Es muss auch klar erkennbar sein, welche Kosten von der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegeversicherung übernommen werden. Die im Pflege- oder Wohn- und Betreuungsvertrag individuell vereinbarten Leistungen und Entgelte sind verbindlich. Daher müssen Sie vor Abschluss oder einer Änderung des Vertrages umfassend über dessen Inhalte sowie die Möglichkeit zukünftiger Änderungen informiert werden. Dazu gehört auch, dass man Ihnen das Leistungsspektrum mit Preisangaben, ein Vertragsmuster und gegebenenfalls eine Hausordnung vorab zur Verfügung stellt.
Medizinische und pflegerische Aufklärung und Beratung
Zu Ihrem Recht auf Information und Aufklärung gehört, dass mit Ihnen offen, verständlich und einfühlsam über Diagnosen sowie medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen, mögliche Risiken und Alternativen gesprochen wird. Sie haben auch das Recht, verständlich und umfassend über Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten aufgeklärt zu werden. Das gilt auch für Ihre Mitwirkung an Forschungsvorhaben. Sie haben das Recht, vor Behandlungen, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht wissenschaftlich begründet sind, umfassend über Durchführungsbedingungen, Nutzen, Risiken und Alternativen aufgeklärt zu werden. Wenn Sie sich nicht beteiligen wollen, dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, zu entscheiden, ist in jedem Einzelfall die Zustimmung der Person einzuholen, die Sie bevollmächtigt haben oder Sie rechtlich vertritt. Diese darf aber nur zustimmen, wenn zu erwarten ist, dass die Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben für Ihre Gesundheit förderlich ist.
Einsicht in Dokumente
Sie müssen jederzeit Sie betreffende pflegerelevante oder medizinische Unterlagen einsehen und Kopien anfertigen lassen können. Dieses Recht gilt auch für Personen, die Sie dazu ermächtigt haben oder Sie rechtlich vertreten.