Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Individuelle Sterbebegleitung

Sie haben das Recht auf individuelle Sterbebegleitung. Sie können erwarten, dass an Ihrem Lebensende alles getan wird, um den Sterbeprozess Ihren Wünschen entsprechend für Sie so würdevoll und erträglich wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, dass wirkungsvolle Maßnahmen und Mittel gegen Schmerzen und andere belastende Symptome angewendet werden. Außerdem sollte Ihnen psychologische oder seelsorgerische Sterbebegleitung vermittelt werden, wenn Sie das wünschen. Sie können erwarten, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Sie in einer Umgebung sterben können, die Ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre letzte Lebenszeit in einer Privatwohnung oder einer Einrichtung verbringen.

Unterstützung von Angehörigen

Sie können erwarten, dass Ärztinnen, Ärzte und Pflegende – soweit Sie dies wünschen – Ihnen nahestehende Personen in die Sterbebegleitung einbeziehen und dabei professionell unterstützen.

Selbstbestimmung am Lebensende

Sie haben das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welchem Ausmaß eine Behandlung oder lebensverlängernde Maßnahmen angesichts des nahenden Todes begonnen, fortgeführt oder unterlassen werden. Allerdings darf niemand Ihr Sterben herbeiführen, auch wenn Sie ausdrücklich danach verlangen. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Vorausverfügungen beachtet werden, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Respekt gegenüber Verstorbenen

Auch Verstorbene haben das Recht, mit Respekt behandelt zu werden. Sie können erwarten, dass Personen,
die Ihnen nahestehen, ausreichend Zeit gegeben wird, um Abschied zu nehmen. Sie haben auch das Recht,
im Voraus zu bestimmen, wie Sie nach Ihrem Tod behandelt werden und wie mit Ihrem Leichnam umgegangen werden soll. Das betrifft beispielsweise die Aufbahrung, die Art der Bestattung oder ob Ihr Körper wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden soll. Auch über die Organspende können Sie bestimmen, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis.

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