Pflegeleistungen 2025
Aktuelle Pflegeleistungen nach SGB XI (Stand: 2025)
In Deutschland haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gemäß dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Je nach individueller Situation können Betroffene zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombinationsleistung wählen.
1. Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
---|---|
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Hinweis: Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
2. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegegrad | Sachleistung monatlich |
---|---|
Pflegegrad 2 | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1.497 € |
Pflegegrad 4 | 1.859 € |
Pflegegrad 5 | 2.299 € |
3. Kombinationsleistung
Bei der Kombinationsleistung können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig kombinieren. Wird beispielsweise nur ein Teil der Sachleistungen in Anspruch genommen, wird das verbleibende Budget prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Pflegekasse basierend auf den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Zusätzliche Leistungen
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € monatlich für alle Pflegegrade.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Bis zu 1.685 € jährlich.
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Bis zu 1.854 € jährlich.
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme.
Fazit
Die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination daraus sollte individuell und unter Berücksichtigung der persönlichen Pflegesituation getroffen werden. Es empfiehlt sich, eine Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Anspruch zu nehmen, um die optimale Unterstützung zu erhalten.
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand Januar 2025. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Haftung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur individuellen Pflegeeinstufung und Leistungsansprüchen an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
