Pflegeleistungen 2025

Pflegeleistungen nach SGB XI – Stand 2025

Aktuelle Pflegeleistungen nach SGB XI (Stand: 2025)

In Deutschland haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gemäß dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Je nach individueller Situation können Betroffene zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombinationsleistung wählen.

1. Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

PflegegradPflegegeld monatlich
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Hinweis: Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

2. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

PflegegradSachleistung monatlich
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

3. Kombinationsleistung

Bei der Kombinationsleistung können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig kombinieren. Wird beispielsweise nur ein Teil der Sachleistungen in Anspruch genommen, wird das verbleibende Budget prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Pflegekasse basierend auf den tatsächlich erbrachten Leistungen.

Zusätzliche Leistungen

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € monatlich für alle Pflegegrade.
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Bis zu 1.685 € jährlich.
  • Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Bis zu 1.854 € jährlich.
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme.

Fazit

Die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination daraus sollte individuell und unter Berücksichtigung der persönlichen Pflegesituation getroffen werden. Es empfiehlt sich, eine Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Anspruch zu nehmen, um die optimale Unterstützung zu erhalten.

Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand Januar 2025. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Haftung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur individuellen Pflegeeinstufung und Leistungsansprüchen an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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